1. Vordrucke
1.1 Achten Sie
auf den richtigen Zeugnisvordruck (s.u) nach der AVO-SI
1.2 Von allen
Überweisungs-, Abschluss- und Abgangszeugnissen
müssen Sie vor der Ausgabe eine
verkleinerte Kopie für die Schülerakte herstellen.
Informationen
zum Lernprozess für Klassen 5 - 8 (1. + 2. Hj.)
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Anlage
28
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Zeugnis
Klassen 9 (1. + 2. Hj.) und 10 (1. Hj.)
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Anlage
29
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Überweisungszeugnis
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Anlage
30
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Abgangszeugnis
(nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss)
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Anlage
31
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Abschlusszeugnis
- Hauptschulabschluss (bei Entlassung aus Klasse 9)
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Anlage
32
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Abschlusszeugnis
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10
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Anlage
33
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Abschlusszeugnis
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
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Anlage
34
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Abschlusszeugnis
- Sekundarabschluss
-
Fachoberschulreife
und Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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Anlage
35
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dazu
Anlagen (vergl. u.a. Nr. 11)
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2.
Versäumnisse
Da die Versäumnisse
(Jahrgänge 5 - 8) in der Regel abweichend vom vorgedruckten
Text in Tagen
angeben werden, muss das Wort ,Stunden' durch ‚Tage' ersetzt
werden. Zwei halbe
Tage werden zu einem Tag zusammengefasst. Lediglich bei
Schülern, die zum
Schwänzen auch einzelner Stunden neigen, bleibt es auch in der
Gesamtrechnung
bei der Stundenangabe.
!n den Jahrgängen 9 und 10
werden keine Versäumnisse eingetragen.
3.
Leistungen im Pflichtbereich
3.1 Alle
Zeugnisse
Fall
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Eintragungsmodalität
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1.
Eintragung der Noten
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wörtlich
ausschreiben
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2.
Fach lt. Stundentafel im betreffenden Jahrgang nicht erteilt
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Fach
und Notenzeile waagerecht durchstreichen
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3.
Noten in GL und NW (integrierter Unterricht)
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Note
eintragen und integrierte Teibereichsfächer sowie deren
Notenzeilen
streichen.
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4.
Schüler hat im Halbjahr nicht am Unterricht in Sport oder
Religion
teilgenommen
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‚nicht
teilgenommen‘ eintragen |
5.
wegen zu langer entschuldigter Fehlzeiten keine Beurteilung
möglich
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‚nicht
bewertet‘ eintragen. Dazu unter Bemerkungen: ‚N.N.
war im vergangenen Jahr
solange erkrankt, dass ihre/seine Leistungen in einigen
Fächern nicht
bewertet werden konnten.‘
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6.
Leistungen verweigert oder wegen unentschuldigten Fehlens nicht
erbracht.
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‚ungenügend‘
bewerten und eintragen und unter Bemerkungen hinzufügen:
‚ ... erbrachte
keine Leistungen im Fach ...‘
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3.2 Abgangs-,
Abschluss- und Überweisungszeugnisse
Zeugnisnoten für Fächer,
die In früheren Klassen abgeschlossen worden sind, werden
unter Angabe der
Klasse, in der sie zuletzt unterrichtet wurden, übernommen.
Dies kann auf
Wunsch der Betroffenen unterbleiben.
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gut (9. Jg.)
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3.3
Sekundarabschluss l - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 -
Naturwissenschaften
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Gesamtnote eintragen
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Gesellschaftslehre
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Notenzeile waagerecht
streichen
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Arbeitslehre
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ggf. Gesamtnote
eintragen; den Fächernamen und die Notenzeilen der beiden
nicht unterrichteten
Fächer waagerecht streichen.
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4.
Leistungen im Wahlpflichtbereich
Es
werden das Fach bzw. die Lembereiche |
Arbeitslehre
(statt Haushaltslehre / Technik / Wirtschaftslehre) oder
Naturwissenschaften
(statt Biologie / Chemie oder Physik / Chemie) und die Note als Wort
eingetragen.
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5.
Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften
Begonnenen
Satz fortsetzen; also sinngemäß:
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„am
Aufbaukurs Deutsch“ bzw. / und „an der
Arbeitsgemeinschaft Tischtennis“ In
allen Fällen entfällt eine Benotung
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6.
Zuweisungen
6.1
Förderunterricht
Entweder die Neuzuweisung (z. B.
Aufbaukurs Mathematik) eintragen, oder den ganzen Block streichen.
6.2
Fachleistungskurse
Es werden nur Erstzuweisungen oder
Auf-/Abstufungen eingetragen und die übrigen Zeilen ganz
gestrichen. Erfolgt
keine Eintragung, wird der ganze Block schräg durchgestrichen.
7.
Bemerkungen
Hier werden eingetragen:
- die von der
Zeugniskonferenz verabschiedete Bemerkung (bis Klasse 8),
- falls der
Hauptschulabschluss in Klasse 9
erreicht
wurde:
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Sie/Er
hat den Hauptschulabschluss erreicht
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Nicht erreicht wurde:
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Sie/Er
hat den Hauptschulabschluss und damit die Versetzung in Klasse 10 nicht
erreicht
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Bei Schülern, die am
Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht teilgenommen haben:
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Sie/Er
hat am Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht an
teilgenommen. Seine/Ihre Leistung wird mit
bewertet.
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- die Bemerkung zu den
Fällen 4 oder 5 unter Ziffer 3 (fehlende
Beurteilungsgrundlage),
- eine Bemerkung über den
gefährdeten Abschluss (siehe unter 10. Prognose) oder/und
- die Tätigkeit als
Klassensprecher oder Schülerlotse, falls der Schüler
dies wünscht.
8.
Beschluss der Klassenkonferenz (Überweisungszeugnis)
Hier ist einzutragen, welche
Entscheidung die Klassenkonferenz über die Berechtigung des
schulpflichtigen
Schülers, der die Schule verlässt, zum Besuch der
Schulform und der Klasse
getroffen hat.
9. Datum
Das Zeugnisdatum entspricht
dem Tag der Zeugnisausgabe. Vergl. dazu den Aushang.
10.
Mitteilungen
Elternsprechtag
am ...
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Die
Leerzeile streichen. da zum Elternsprechtag nach den
Quartalskonferenzen
gesondert eingeladen wird.
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Wiederbeginn
des Unterrichts ...
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Im
Zeugnis des 1. Halbjahres die Leerzeile streichen, im Zeugnis des 2.
Halbjahres das Datum des ersten Schultages nach den Sommerferien sowie
die
Uhrzeit (10 Uhr) eintragen
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11.
Anlagen zum Zeugnis
Die folgenden Anlagen liegen
entweder fertig gedruckt oder als Kopiervorlage beim Abteilungsleiter
bereit.
11.1 Prognose
(Jahrgänge 9 und 10)
Die Schüler erhalten mit
jedem Zeugnis (außer Abschlusszeugnissen) auf dem
vorgeschriebenen besonderen
Formblatt eine Mitteilung über die von der Konferenz
beschlossene Prognose. Der
ersten Mitteilung in Klasse 9 wird ein erläuterndes Schreiben
an die Eltern
beigefügt. Schüler der Klassen 9 und 10, deren
Hauptschulabschluss gefährdet
ist, erhalten keine Prognose, sondern eine der folgenden
Zeugnisbemerkungen:
Jahrgang
9:
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Der
HauptschulabschIuss ist gefährdet.
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Jahrgang
10:
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Der
Sekundarabschluss
-
HauptschuIabschluss nach Klasse 10 - ist gefährdet
|
Die Prognose ist auf das
Ende des 10. Jahrganges ausgerichtet. Daher ist im 9. Jahrgang der
Hauptschulabschluss
und einer der Sekundarabschlüsse I anzukreuzen. Im Falle der
Qualifikation für
die gymnasiale Oberstufe erfolgt der Zusatz:
‚mit Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe‘
11.2 Gefährdung
des Verbleibs im E-Kurs
11.3
Bescheinigung über Teilnahme am Lateinunterricht
für Entlassschüler des 10. Jahrgangs, die
im WP l Latein hatten.
Das Ausstellungsdatum für sämtliche Anlagen ist
ebenfalls der Tag der Zeugnisausgabe.
12.
Korrekturen
Die Zeugnisse sollen gut
lesbar hand- oder maschinenschriftlich ausgefüllt werden. Da
keine Korrekturen
vorgenommen werden dürfen, muss bei Schreibfehlern ein neues
Zeugnis
geschrieben werden.
13.
Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener Zeugnisse
Da Abschluss- und
Abgangszeugnisse vor der Ausgabe für die Ablage verkleinert
kopiert wurden,
brauchen diese nur wieder auf Originalgröße
vergrößert und mit dem einem
Vermerk (s. u.) versehen zu werden.
Alle übrigen Zeugnisse
werden auf Originalvordrucken in Zweitschrift ausgefertigt, jedoch ohne
die
Unterschritten des Klassenlehrers und des Abteilungsleiters. An ihre
Stelle
tritt der Vermerk:
gez.
In beiden Fällen wird das
Zeugnis mit folgendem Zusatz versehen:
Diese Ausfertigung des
Zeugnisses ist auf Grund der Zeugnisunterlagen der Schule als Ersatz
für das
zerstörte (abhanden gekommene) Zeugnis ausgestellt worden.
Monheim am Rhein, den
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14.
Eintragung in die Leistungskarte (Schülerstammblatt)
Alle m Zeugnis enthaltenen
Angaben müssen in die Leistungskarte des Schülers -
der Ordner befindet sich im
Sekretariat - eingetragen werden. Bitte vergessen Sie dabei auf keinen
Fall das
Konferenz- und das Ausgabedatum.